Bürger der Ukraine und Weißrusslands werden in Polen ein Visum beantragen

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Die Staatsbürger der Ukraine und Weißrusslands können ein nationales Visum direkt in Polen bei dem für auswärtige Angelegenheiten zuständigen Minister beantragen.

Ein Antrag auf ein Visum kann von einem Staatsbürger von Weißrussland gestellt werden, der sich legal im Hoheitsgebiet der Republik Polen aufhält und der:

  • aus Gründen der Sicherheit oder der drohenden Repression oder Verfolgung nicht in das Land zurückkehren kann, oder
  • sich unmittelbar vor dem 24. Februar 2022 legal im Hoheitsgebiet der Ukraine aufgehalten hat und nach diesem Zeitpunkt aus dem Hoheitsgebiet der Ukraine im Zusammenhang mit militärischen Operationen in der Ukraine in das Hoheitsgebiet der Republik Polen eingereist ist, oder
  • beabsichtigt, als Fahrer im internationalen Straßenverkehr zu arbeiten.

Ein Antrag auf ein Visum kann von einem ukrainischen Staatsbürger gestellt werden, der sich legal im Hoheitsgebiet der Republik Polen aufhält und beabsichtigt:

  • als Fahrer im internationalen Straßenverkehr oder
  • als Pilot oder ein anderes Besatzungsmitglied eines zivilen Luftfahrzeugs

zu arbeiten.

Die neuen Vorschriften vereinfachen die Beantragung eines Visums erheblich (es muss nicht mehr beim polnischen Konsulat in der Ukraine und in Weißrussland beantragt werden).