Der Urlaubausmaß ist im polnischen Arbeitsrecht gesetzlich geregelt und beträgt (im Falle eines voll beschäftigten Arbeitnehmers):
- 20 Tage – wenn der Arbeitnehmer kürzer als 10 Jahre beschäftigt ist
- 26 Tage – wenn der Arbeitnehmer mindestens 10 Jahre beschäftigt ist.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Urlaub zu gewähren. Eine Abgeltung für den nicht in Anspruch genommenen Urlaub kommt nur dann in Frage, wenn die Gewährung des Urlaubs nicht mehr möglich ist (z.B. bei der fristlosen Auflösung des Arbeitsvertrages). Man berücksichtigt die Beschäftigung bei allen Arbeitgeber, bei denen der Arbeitnehmer je beschäftigt war.
Auf die Dauer der Beschäftigungszeit, von der das Ausmaß des Urlaubs abhängig ist, werden folgende Zeiträume angerechnet:
- Für den Abschluss einer Grundberufsschule oder einer gleichwertigen Berufsschule – die Regelausbildungszeit, jedoch nicht mehr als 3 Jahre
- Für den Abschluss einer weiterführenden Berufsschule – die Regelausbildungszeit, jedoch nicht mehr als 5 Jahre
- Für den Abschluss einer weiterführenden Berufsschule für die Absolventen der Grundberufsschule – 5 Jahre
- Für den Abschluss einer weiterführenden allgemein bildenden Schule – 4 Jahre
- Für den Abschluss einer berufsbildenden Schule für Abiturienten – 6 Jahre
- Für den Abschluss einer Hochschule – 8 Jahre
Die Ausbildungszeiten werden nicht addiert.
Den Urlaub erteilt man an Tagen, die für den Arbeitnehmer gem. Arbeitszeitverteilungsplan Arbeitstage sind. Er wird in Stundenausmaß erteilt, das der täglichen Arbeitszeit des Arbeitnehmers am gegebenen Tag entspricht. Bei der Erteilung des Urlaubs entspricht ein Tag des Urlaubs 8 Arbeitsstunden.