EUGH hat die Regeln über die zusätzliche Vergütung von Teilzeitbeschäftigten geändert
Die Vorschrift des Artikels 151 § 5 des Arbeitsgesetzbuches sieht vor, dass die Parteien im Falle der Beschäftigung eines Teilzeitbeschäftigten hinausgehende zulässige Anzahl der Arbeitsstunden im Arbeitsvertrag festlegen, deren Überschreitung …