Neue Befugnisse der polnischen Arbeitsinspektion (PIP) ab dem 8. Juli 2026: Wie Sie Ihr Unternehmen auf die kommenden Änderungen vorbereiten
Die Vorschriften zur Kontrolle von Beschäftigungsverhältnissen werden grundlegend geändert. Ab dem 8. Juli 2026 erhält die Staatliche Arbeitsinspektion neue Befugnisse, die erhebliche Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit Arbeitnehmern, Auftragnehmern und Selbstständigen haben können. Eine der wichtigsten Änderungen besteht darin, dass ein Arbeitsinspektor künftig per Verwaltungsbescheid die Umwandlung eines zivilrechtlichen Vertrags oder eines B2B-Vertrags in einen Arbeitsvertrag anordnen kann, ohne dass hierfür ein Gerichtsverfahren erforderlich ist.
Die neuen Vorschriften führen außerdem ein Verfahren ein, das der Entscheidung vorausgeht, ermöglichen die Einholung einer verbindlichen Einzelfallauskunft und sehen die Hemmung der Verjährung arbeitsrechtlicher Ansprüche für die Dauer des Verfahrens vor. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass die angewandten Beschäftigungsformen sorgfältig überprüft und rechtliche sowie finanzielle Risiken minimiert werden müssen.
Informieren Sie sich darüber, welche Änderungen in Kraft treten, welche Folgen sie für Unternehmen haben können und warum ein Beschäftigungsaudit zu einer der wichtigsten Prioritäten jedes Unternehmens werden sollte.
