Provision und Belohnung im polnischen Recht

Provision, Belohnung, freiwilliges Entscheiden des Arbeitgebers, Anspruch auf Zahlung

Im polnischen Arbeitsrecht ist unter der Provision und der Belohnung zu unterscheiden.

Im Falle der Provision müssen die Voraussetzungen ganz konkret geregelt werden, so dass man die Höhe der Provision problemlos abrechnen darf, wenn diese Voraussetzungen erfüllt werden. Erfüllt der Arbeitnehmer diese Voraussetzungen, hat er Anspruch auf Auszahlung der Provision. Der Arbeitgeber darf diese Voraussetzungen dann nicht beliebig ändern. Dies bedarf immer der Zustimmung des Arbeitnehmers und stellt grundsätzlich eine Änderung des Arbeitsvertrages in dieser Hinsicht dar.

Im Falle der Belohnung gibt es keine Voraussetzungen und es hängt nur von dem freiwilligen Entscheiden des Arbeitgebers ob und wenn schon, dann in welcher Höhe, er dem Arbeitnehmer die Belohnung auszahlt.