Homeoffice wird bald in das Arbeitsgesetzbuch aufgenommen

homeoffice

Der Ministerrat hat einen Entwurf zur Änderung des Arbeitsgesetzbuches ausgearbeitet, der u.a. Regelungen zu Homeoffice enthält. Der Entwurf ist bereits nach der ersten Lesung im Sejm.

Begriff der Arbeit am Homeoffice – Arbeitsplatz

Arbeit am Homeoffice – Arbeitsplatz  ist Arbeit, die ganz oder teilweise an einem vom Arbeitnehmer angegebenen und mit dem Arbeitgeber in jedem Einzelfall vereinbarten Ort, einschließlich der Wohnanschrift des Arbeitnehmers, ausgeführt wird, insbesondere über Fernkommunikationsmittel.

Vereinbarung über Homeoffice

Die Ausführung der Arbeit vom Homeoffice – Arbeitsplatz bedarf einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Die Vereinbarung kann bereits bei Abschluss des Arbeitsvertrages oder später im Laufe des Arbeitsverhältnisses sowohl auf Initiative des Arbeitgebers als auch auf Wunsch des Arbeitnehmers getroffen werden.

Im Falle von Arbeitnehmern, die in dem Entwurf ausdrücklich genannt werden, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Antrag des Arbeitnehmers stattzugeben, es sei denn, dies ist aufgrund der Arbeitsorganisation oder der Art der vom Arbeitnehmer ausgeübten Tätigkeit nicht möglich.

Anweisungen des Arbeitgebers

Die Ausführung  der Arbeit vom Homeoffice – Arbeitsplatz wird auch auf Anweisung des Arbeitgebers möglich sein:

  • während eines Notstands, eines epidemischen Notstands oder einer epidemischen Notlage und für einen Zeitraum von 3 Monaten nach ihrer Aufhebung oder
  • während eines Zeitraums, in dem es dem Arbeitgeber aufgrund höherer Gewalt vorübergehend unmöglich sein wird, sichere und hygienische Arbeitsbedingungen am derzeitigen Arbeitsplatz des Arbeitnehmers zu gewährleisten.

Die Ausführung der Arbeit vom Homeoffice – Arbeitsplatz auf Anweisung des Arbeitgebers wird nur dann zulässig sein, wenn der Arbeitnehmer unmittelbar vor der Anweisung eine Erklärung abgibt, dass er über die räumlichen und technischen Voraussetzungen für die Leistung der Arbeit vom Homeoffice verfügt.

Regeln für die Ausführung der Arbeit vom Homeoffice

Die Regeln für die Ausführung der Arbeit vom Homeoffice werden vom Arbeitgeber festgelegt:

  • in einer mit der/den betrieblichen Gewerkschaftsorganisation(en) geschlossenen Vereinbarung
  • in einer betrieblichen Ordnung – wenn innerhalb von 30 Tagen keine Vereinbarung mit der betrieblichen Gewerkschaftsorganisation zustande kommt, oder, wenn keine betriebliche Gewerkschaftsorganisation bei dem Arbeitgeber tätig ist – nach Anhörung von Arbeitnehmervertretern, die auf eine vom Arbeitgeber festgelegte Weise ausgewählt werden.

Wird keine Vereinbarung geschlossen oder keine Ordnung erlassen, legt der Arbeitgeber die Regeln für die Leistung der Arbeit vom Homeoffice in der Anweisung entsprechend fest.

Pflichten des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber wird verpflichtet sein, dem Arbeitnehmer, der die Arbeit vom Homeoffice – Arbeitsplatz ausführt, die für die Ausführung der Arbeit erforderlichen Arbeitsmittel, die Installation, die Wartung, den Betrieb und die Instandhaltung der Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, die Kosten für die für die Ausführung der Arbeit erforderlichen Strom- und Telekommunikationsdienstleistungen zu übernehmen, sonstige Kosten, die in der Vereinbarung, der betrieblichen Ordnung oder dem Auftrag für Homeoffice vorgesehen sind, zu übernehmen.

Die Parteien können Regeln für die Verwendung von nicht vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln und Werkzeugen durch den Arbeitnehmer vereinbaren. In einem solchen Fall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Geldleistung.

Schutz von personenbezogenen Daten

Der Arbeitgeber muss darüber hinaus das Verfahren für den Schutz personenbezogener Daten durch einen Arbeitnehmer, der Homeofficearbeit leistet, festlegen.

Gelegentliches Homeoffice

Auf Wunsch des Arbeitnehmers kann auch gelegentlich bis zu 24 Tage im Kalenderjahr die Arbeit vom Homeoffice – Arbeitsplatz geleistet werden.

Zusammenfassung

Die Ausführung der Arbeit vom Homeoffice erfordert eine Regelung durch die Arbeitgeber:

  1. Regeln für die Ausführung der Arbeit vom Homeoffice
  2. Art und Weise und Häufigkeit der Kontrollen
  3. Einholung einer Erklärung des Arbeitnehmers über die Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen bei der Ausübung dieser Arbeit
  4. Kosten der Arbeit vom Homeoffice
  5. Schutz personenbezogener Daten bei der Ausführung dieser Arbeit.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Arbeit an diesen Regelungen im Sejm noch im Gange ist und sie sich daher noch ändern können.